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Bankgeheimnis in Deutschland
Ein gesetzlich verankertes Bankgeheimnis gab es in
Deutschland nie. Nach dem Inkrafttreten des Gesetzes
zur Förderung der Steuerehrlichkeit zum 01.04.2005
gibt es in Deutschland jedoch ein gesetzlich verankertes
Mitteilungsverfahren der Bankdaten an den deutschen
Staat.
Danach melden alle Kreditinstitute Ihre Kundendaten
an das Bundesamt für Finanzen, wo sie auch von
anderen Behörden abgerufen werden können.
Dies ermöglicht dem Staat einen tiefen Einblick
in die Privatsphäre jedes einzelnen Bürgers
unabhängig davon, ob Verdachtsmomente vorliegen
oder nicht.
Diese Regelung wird von vielen für verfassungswidrig
gehalten. Ein Antrag auf Einstweilige Anordung gegen
diesen automatisierten Abruf wurde vom Bundesverfassunggericht
jedoch im März 2005 abgelehnt.
Die Hauptsacheentscheidung des Bundesverfassungsgerichts
wurde am 13. Juni 2007 getroffen. Danach ist die Regelung
mit dem Grundgesetz vereinbar und somit nicht verfassungswidrig.
Aufgrund dieser Entscheidung ist wohl nicht mehr
damit zu rechnen, dass der Gesetzgeber die Regelung
wieder zurücknehmen wird. Der Bankkunde in Deutschland
bleibt somit gläsern.
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